AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Norbert Ivanics – derfahrzeugfotograf.at
Hietzinger Hauptstraße 100/7, 1130 Wien, Österreich
E-Mail: kontakt@derfahrzeugfotograf.at | Web: derfahrzeugfotograf.at
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Norbert Ivanics (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern iSd § 1 KSchG (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern/Konsumenten (B2C). Sofern einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
1.3. Der Fotograf schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB ab. Entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail, Messengerdienst etc.), durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
3. Entgelt und Kleinunternehmerregelung
3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
3.2. Umsatzsteuerhinweis (Kleinunternehmer): Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet und ausgewiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise (Brutto = Netto).
3.3. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Reisespesen, Aufwendungen für besondere Requisiten oder Locations sind nicht im Grundhonorar enthalten und werden gesondert verrechnet.
4. Zahlung und Zahlungsverzug
4.1. Sofern nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2. Bei Zahlungsverzug durch Unternehmer (B2B) gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie ein Pauschalbetrag von € 40,00 für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Bei Zahlungsverzug durch Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB (4 % p.a.).
5. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Nennungspflicht
5.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Lichtbildern (§§ 1, 3, 4 UrhG) stehen ausschließlich dem Fotografen zu.
5.2. Der Auftraggeber erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars eine einfache, nicht exklusive Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck.
5.3. Herstellerbezeichnung (Namensnennung): Der Auftraggeber ist bei jeder
Veröffentlichung (Online, Social Media, Print, Websites), soweit technisch und rechtlich
möglich, verpflichtet, die Herstellerbezeichnung gut sichtbar und eindeutig zuordnungsbar
wie folgt anzubringen:
„Foto: Norbert Ivanics / derfahrzeugfotograf.at“ (oder Verlinkung auf den
entsprechenden Social-Media-Kanal des Fotografen).
6. Digitale Bilddateien und Formate (Keine RAW-Übergabe)
6.1. Der Auftraggeber erhält die fertig bearbeiteten Bilddateien in einem üblichen Endformat (z. B. JPG). Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.2. Der Fotograf archiviert die erstellten Bilddaten ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr ab Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche bei Datenverlust zu.
7. Terminabsage, Stornogebühr und Witterung
7.1. Witterungsbedingte Terminverschiebungen (z. B. Schlechtwetter bei Außenaufnahmen) werden einvernehmlich und kostenfrei neu terminiert.
7.2. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Fototermin weniger als 24 Stunden vor dem Termin ab (ohne dass ein Fall von höherer Gewalt oder unzumutbarer Witterung vorliegt), ist der Fotograf berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars als Entschädigung für den Umsatzausfall zu verrechnen.
8. Nutzung zu Eigenwerbezwecken und Datenschutz
8.1. Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Lichtbilder zur Eigenwerbung (z. B. auf der Website derfahrzeugfotograf.at, Social-Media-Kanälen, Portfolio) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht vor dem Fototermin ausdrücklich schriftlich — insbesondere per E-Mail an kontakt@derfahrzeugfotograf.at — widersprochen hat. Ein solcher schriftlicher Widerspruch vor dem Shooting ist ausreichend.
8.2. Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Fahrzeugfotos auf eigenen Kanälen Kennzeichen unkenntlich zu machen bzw. zu retuschieren, um den Datenschutzvorgaben zu entsprechen.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucher (B2C-Fernabsatz)
9.1. Verbraucher (B2C) haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon) geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
9.2. Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Fotograf die Dienstleistung (das Fotoshooting) auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
10. Haftung und Gewährleistung
10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern (B2B) beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
10.2. Der Fotograf haftet – ausgenommen für Personenschäden – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Fotografen in 1130 Wien, Österreich.
11.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist gegenüber Unternehmern (B2B) das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.4. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.